Hyperabschreibung  

   

180 % für Photovoltaikanlagen in Italien

180 % 

für Photovoltaikanlagen 

in Italien

Hyperabschreibung

Iperammortamento 2026–2028

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

Mit der neuen Hyperabschreibung (Iperammortamento) bietet sich Unternehmen in Italien die Möglichkeit, Investitionen in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher steuerlich begünstigt abzuschreiben. 

   

Wer in eine eigene Photovoltaikanlage investiert, kann langfristig seine Stromkosten senken, einen Teil seines Energiebedarfs selbst decken und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Investieren und steuerlich profitieren.

Was bedeutet die Hyperabschreibung von 180 %?

Bei förderfähigen Investitionen kann die steuerliche Abschreibungsbasis um bis zu 180 % erhöht werden. Unternehmen können somit neben den regulären Anschaffungskosten einen zusätzlichen Betrag steuerlich geltend machen.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen investiert 100.000 € in eine förderfähige Photovoltaikanlage.

  • Investitionskosten: 100.000 €
  • Zusätzliche Abschreibungsbasis (180 %): 180.000 €
  • Gesamte steuerliche Abschreibungsbasis: 280.000 €

Dabei handelt es sich nicht um einen direkten Zuschuss. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt von der jeweiligen steuerlichen Situation des Unternehmens ab.

Welche Unternehmen können profitieren?

Die Hyperabschreibung richtet sich grundsätzlich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Italien, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Ob die steuerliche Begünstigung in Anspruch genommen werden kann, hängt von den jeweiligen betrieblichen und steuerlichen Voraussetzungen ab.

Besonders interessant ist die Regelung für Betriebe mit einem hohen oder regelmäßigen Stromverbrauch, etwa Produktions- und Handwerksbetriebe, Hotels sowie Unternehmen mit Kühl- oder Lageranlagen.

Was ist bei der Förderung zu beachten?

Anlagengröße und Energiebedarf

Die Größe der Photovoltaikanlage muss auf den Energiebedarf des Betriebs abgestimmt sein.

Die erwartete jährliche Stromproduktion darf grundsätzlich 105 % des maßgeblichen Energiebedarfs der Betriebsstätte nicht überschreiten.

TEAM SOLETEC unterstützt Sie bei der Ermittlung des Energiebedarfs und der passenden Dimensionierung Ihrer Photovoltaikanlage.

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Neben der Photovoltaikanlage können auch geeignete Batteriespeicher grundsätzlich in die steuerliche Begünstigung einbezogen werden.

Der Batteriespeicher muss mit einer neuen PV-Anlage für den betrieblichen Eigenverbrauch verbunden sein.

Zeitraum der Begünstigung

Die Regelung gilt grundsätzlich für begünstigte Investitionen im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 30. September 2028.

Planung und Umsetzung mit SOLETEC

Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition. Umso wichtiger ist es, die Anlage auf den tatsächlichen Energiebedarf und die Anforderungen des jeweiligen Betriebs abzustimmen.

TEAM SOLETEC begleitet Unternehmen von der ersten Planung bis zur Umsetzung und unterstützt insbesondere bei:

  • Analyse des Stromverbrauchs und des Energiebedarfs
  • Dimensionierung der Photovoltaikanlage
  • Auswahl geeigneter Module und Komponenten
  • Planung von Batteriespeichersystemen
  • Erstellung eines individuellen Angebots
  • Bereitstellung der erforderlichen technischen Unterlagen

Ob und in welchem Umfang die Hyperabschreibung in Anspruch genommen werden kann, sollte gemeinsam mit dem Steuerberater geprüft werden.

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Wir beraten Sie gerne zu den technischen Möglichkeiten und erarbeiten eine passende Lösung für Ihr Unternehmen.